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Verhinderungspflege

Sie pflegen Ihre Eltern, Ihren Partner oder andere Angehörige und sind nun selbst erkrankt, verhindert oder gönnen sich eine Auszeit, um selbst wieder Kraft tanken zu können? Dann übernehmen wir Ihre Aufgaben. Die Pflegekassen beteiligen sich an den Kosten, um Ihnen Freiraum zu ermöglichen. Kontaktieren Sie uns jederzeit, um weitere Informationen zu erhalten.

Wer seine Eltern, seinen Partner oder andere Angehörige pflegt, weiß, dass dies keine leichte Aufgabe ist. Sollte ein pflegender Angehöriger vorübergehend, zum Beispiel wegen Urlaub oder eigener Krankheit, die täglichen Aufgaben nicht erfüllen können, springt die Verhinderungspflege ein. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen, um pflegende Angehörige zu entlasten und gleichzeitig die notwendige Pflegeleistung aufrecht zu erhalten.
Die sogenannte Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese gibt es ab
Pflegegrad 2. Sie kann bis zu 1.612 € pro Jahr betragen. Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeit-pflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie fünfzig Prozent
in das Budget der Verhinderungspflege (806 € pro Jahr) umwandeln lassen. Damit kann das Budget der Verhinderungspflege in der ambulanten Versorgung auf insgesamt 2.418 € pro Jahr aufgestockt werden.

Rechtzeitig in Anspruch nehmen!

Achtung: Bei der Verhinderungspflege müssen die Leistungen spätestens bis 31.12. eines Jahres in Anspruch genommen werden. Restbeträge verfallen mit dem Jahreswechsel. Um die individuellen Ansprüche der Zusatzleistungen aus der Pflegekasse zu sichern und rechtzeitig zu beantragen, können sich Interessierte unverbindlich von der PflegeHamburg beraten lassen. Als Anbieter
mit voller Pflegekassenzulassung kann PflegeHamburg neben der Beratung vor allem auch eine engagierte und persönliche Betreuung gewährleisten – damit die Angehörigen für die Zeit ihrer Abwesenheit darauf vertrauen können, dass der Pflegebedürftige in besten Händen ist.

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